Mit dem Bologna-Prozess haben in Deutschland hochschulpolitische Reformen und die Einführung eines neuen Qualitätssicherungssystems erheblich an Dynamik gewonnen. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung liegt dabei bei den Hochschulen selber, diese ist jedoch eingebunden in ein nationales und europäisches System der Qualitätssicherung und Kontrolle. Als ein Instrument der Qualitätssicherung wurde die Akkreditierung zur Sicherung von Mindeststandards und zur Erfüllung bestimmter Strukturvorgaben eingeführt, um kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Lehre erreichen zu können. Als rechtliche Grundlage fungiert hierbei das "Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)".
Im Hochschulbereich werden mit der Akkreditierung vorrangig folgende Ziele verfolgt:
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit des vormaligen Akkreditierungsverfahrens, kam es zu einer Umstrukturierung des deutschen Akkreditierungssystems. Die Grundproblematik lag darin, dass die privaten Akkreditierungsagenturen über die Zulässigkeit von Bildungsangeboten/Studiengängen entscheiden durften (Pressemitteilung Nr. 15/2016 vom 18. März 2016).
Weiterhin zeichnet sich das deutsche Akkreditierungssystem maßgeblich durch eine Zweistufigkeit aus: die Stiftung Akkreditierungsrat als Akteur mit zentraler Steuerungs- und Beschlussfunktion sowie den Akkreditierungsagenturen auf dezentraler Ebene. Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder und entwickelt das Regelwerk und die Kriterien für die Akkreditierung, indem sie die Vorgaben der Kultusministerkonferenz aufgreift, ergänzt und in verbindliche Regeln umsetzt. Zudem zertifiziert sie die Akkreditierungsagenturen und überprüft, ob diese die Aufgaben und Anforderungen in der Durchführung des Akkreditierungsverfahrens erfüllen und einhalten. Die Akkreditierungsagenturen führen die eigentliche Akkreditierung durch, indem sie die Hochschulen und insbesondere ihre Studienprogramme begutachten und einen Akreditierungsbericht inklusiver Beschluss- und Bewertungsempfehlung zu verfassen. Auf dieser Grundlage entscheidet letztlich der Akkreditierungsrat als beschlussfassendes Gremium über das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Als Grundlage für die Bewertung eines Studiengangs oder einer Hochschule besteht eine Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz (07.12.2017).