Im Jahre 1998 verständigten sich die Bildungsministerinnen und -minister vier europäischer Länder (Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien) in der Sorbonne-Erklärung auf die Gestaltung eines gemeinsamen europäischen Hochschulsystems. Damit leiteten sie eine Entwicklung ein, die zu grundlegenden Umstrukturierungen und Reformen im Hochschulbereich führte. Ein Jahr später, am 19. Juni 1999, unterzeichneten in Bologna die BildungsministerInnen 29 europäischer Länder eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes bis zum Jahre 2010, die dem so genannten Bologna-Prozess ihren Namen gab. Mittlerweile haben sich 48 europäische Staaten verpflichtet, die Ziele der Bologna-Erklärung umzusetzen und am umfassenden europäischen Hochschulreformprozess mitzuwirken (Stand September 2019).
In der Bologna-Deklaration und den nachfolgenden Kommuniqués sind folgende Ziele festgehalten:
Nicht nur der Kreis der beteiligten Akteure am Bologna-Prozess weitete sich über die Jahre stetig aus, auch das ursprüngliche Ziel wurde durch weitere Zielvorstellungen ergänzt und ausdifferenziert. Im Londoner Kommuniqué 2007 wurde das Jahr 2010 als „Übergang vom Bologna-Prozess zum EHR [Europäischen Hochschulraum]“ (Londoner Kommuniqué 2007: 8) bezeichnet. Damit wurde das kurzfristig angelegte Vorhaben ausgeweitet zu einem langfristigen Projekt, das nur durch die konstante Kooperation auf nationaler und europäische Ebene vorangebracht werden kann. Alle zwei bis drei Jahre findet eine Konferenz der Bildungsminister_innen aller Mitgliedsstaaten statt, im Rahmen derer die aktuellen Entwicklungen betrachtet und zukünftige Ziele in Form der ministerialen Communiqués festgeschrieben werden. Darüber hinaus beaufsichtigt die Bologna Follow-Up Group (BFUG) die Umsetzung der Beschlüsse und entwickelt die Themenfelder zwischen den Ministerialkonferenzen weiter.